Abt Raimund Schreier vom Konvent des Stiftes Wilten wiedergewählt
Die dritte Amtszeit von Abt Raimund Schreier wurde auf weitere neun Jahre festgelegt. In sechs Jahren – beim Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren – wird vom Abt das Rücktrittsgesuch eingereicht. Der Generalabt kann dieses annehmen, oder den Abt bitten, die verbleibenden Jahre im Amt zu bleiben.
Abt Raimund erinnerte in seiner kurzen Ansprache im Anschluss an die Wahl an die Haltung des ehemaligen Innsbrucker Bischofs Manfred Scheuer und von Papst Franziskus: „Bischof Manfred Scheuer sagte einmal in einem Gespräch zum Thema Verfügbarkeit: Wenn ich von Priestern verlange, für eine Aufgabe verfügbar zu sein, dann muss ich das auch selber vorleben.Am vergangenen Sonntag hat Papst Franziskus eine Predigt vor Diakonen gehalten und vom Dienst gesprochen. Dabei sagte er: Wenn wir Jesus verkünden, dann müssen wir vor allem dienen. Unter diesen beiden Aspekten, verfügbar zu sein und zu dienen, sage ich mein Ja, vorerst weitere sechs Jahre die Aufgabe als Abt unseres Stiftes auszufüllen." Der Generalabt des Prämonstratenserordens, Thomas Handgrätinger, führte die Wahl gemeinsam mit seinem Beisitzer, Abt Martin Felhofer vom Stift Schlägl, im Kapitelsaal des Stiftes Wilten durch.

Abt Martin Felhofer (Stift Schlägl), Abt Raimund Schreier, Generalabt Thomas Handgrätinger
Raimund Schreier wuchs in Völs auf. Er trat am 13. September 1971 der Chorherrengemeinschaft der Prämonstratenser bei. 1972 legte er Profess ab und empfing nach seiner philosophischen und theologischen Ausbildung am 19. Mai 1977 die Priesterweihe. 1992 wurde er zum 55. Abt des Prämonstratenserstifts Wilten gewählt. Die Benediktion spendete ihm am 29. Mai 1992 Bischof Reinhold Stecher. Sein Wahlspruch ist „Ut credat mundus – Damit die Welt glaube." 2004 wurde er auf weitere 12 Jahre im Amt bestätigt. Er ist Vorsitzender der Superiorenkonferenz der Männerorden in der Diözese Innsbruck.
Bild: Stift Wilten
[ms]
Am 31. Mai 2016 wurde Abt Raimund Schreier im Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten im Amt bestätigt.