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24. Januar 2019

Ordensfrauen wollen Änderung bei Papst-Instruktion

Am 1. April 2018 hat Papst Franziskus durch die Instruktion "Cor orans" - "Das betende Herz in der Kirche" das Leben in den weiblichen kontemplativen Konventen neu geregelt. Manche Reformen waren längst überfällig, sagt Schwester Ancilla Röttger, die Vorsteherin der Klarissen in Münster. Sie wünscht sich aber Nachbesserungen an der päpstlichen Instruktion.

Die Instruktion enthält Anwendungsbestimmungen zum Lehrschreiben „Vultum Dei quaerere“ von Papst Franziskus, das dieser 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen.

„Nach ewiger Profess schon am Rollator“

In den Regelungen aus dem vergangenen Frühjahr sei die Ausbildungszeit für kontemplative Ordensgemeinschaften von sechs auf neun Jahre ausgedehnt worden. „Das ist zu lange“, sagte die Ordensfrau im Interview des Portals katholisch.de. „Wenn bei uns eine 40-Jährige eintritt, geht sie nach der ewigen Profess schon am Rollator spazieren, bevor sie sich aktiv in die Gemeinschaft einbringen kann. Ich hoffe also sehr, dass man diese Regelung noch korrigiert.“ Zudem entdeckten Interessierte „relativ rasch“, ob sie für das zurückgezogene Leben geeignet seien.
Die Klarissen gehören zu den bekanntesten kontemplativen Frauenorden. Sie leben streng abgeschirmt von der Außenwelt in ihren Klöstern, die sie nur ausnahmsweise verlassen dürfen. Das päpstliche Schreiben gebe dem Konvent indes „die Freiheit, uns für eine Klausurform zu entscheiden, die zu unserer speziellen Sendung passt“, erklärte die Äbtissin. So könne sich eine Ordensfrau künftig 15 statt der bisherigen sieben Tage außerhalb des Klosters aufhalten. Zudem wurden die Befugnisse der Ordensoberinnen durch „Cor orans“ in manchen Punkten gestärkt und teils männlichen Ordensoberen angeglichen.

Betrifft Klosterauflösungen und Unterhalt

Das Vatikan-Dokument, das alle kontemplativen weiblichen Ordensgemeinschaften betrifft, nennt in 289 Artikeln etwa Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern, für die Sicherung des Unterhalts und die Veräußerung von Eigentum. Zu den Neuerungen gehört etwa die Verpflichtung für jedes Kloster, einer Föderation oder einer Ordenskonferenz anzugehören. Diese Zusammenschlüsse sollten bei Wahrung weitgehender Autonomie einer Isolation vorbeugen und mehr nach der geistlichen Ausrichtung denn nach regionalen Gesichtspunkten erfolgen, hieß es bei der Vorstellung des Dokuments im Vatikan im Mai 2018. Die Vorgaben sind binnen eines Jahres umzusetzen.

Symposium zur Anwendung von Cor orans

Vom 18. bis 19. März 2019 veranstaltet die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) in Kooperation mit dem Bereich Ordensentwicklung im Kardinal König Haus im Pallotti Haus Freising ein Symposium zur Anwendung der Instruktion Cor Orans.  Das Symposium will aus verschiedenen Perspektiven die aktuelle Situation kontemplativer Frauenklöster beleuchten, die vatikanischen Dokumente vorstellen und Lösungsansätze zur Umsetzung aufzeigen.

Das Interview mit Schwester Ancilla Röttger finden Sie hier.

[hwinkler]

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