Kirche in Österreich übernimmt staatliche Corona-Vorgaben

Laufend aktualisierte Meldungen über kirchliche Maßnahmen auf der Kathpress. (c) pixabay
Die katholische Kirche in Österreich übernimmt die Vorgaben der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus (Covid-19) für alle ihre Veranstaltungen und Gottesdienstformen: Das hat Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz am Dienstagnachmittag gegenüber "Kathpress" erklärt. Entsprechend den behördlichen Anordnungen sind demnach Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht mit mehr als 100 Personen zu feiern, ebenso wie bei Feldmessen und Gottesdiensten im Freien nicht mehr als 500 Personen teilnehmen dürfen. "Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen indoor bzw. mehr als 500 Personen outdoor sind abzusagen", erklärte der Kardinal. Die Pfarrer und Kirchenrektoren seien für die Umsetzung dieser Bestimmungen in ihrem Bereich zuständig.
Im Rahmen der Vorgaben solle allerdings das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Dafür würden die Kirchen einerseits unverändert geöffnet bleiben, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er rief dazu auf, "zuhause zu beten, die Kirchen auch außerhalb der Messzeiten für das persönliche Gebet aufzusuchen und auch die Möglichkeit der Werktagsmessen zu nützen". Darüber hinaus werde es Detailregelungen seitens der Diözesen geben.
Kardinal Schönborn rief alle Gläubigen zum Gebet auf, insbesondere "für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen haben". Die einschneidenden Maßnahmen hätten vor allem zum Ziel, ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zu schützen, die ja die Hauptrisikogruppe für eine Coronavirus-Infektion darstellen. Gleichzeitig dankte der Wiener Erzbischof allen, "die mit Augenmaß und Entschiedenheit in dieser schwierigen Situation für das Zusammenleben verantwortlich sind".
Veranstaltungen über 100 Leute sind abzusagen
Am Dienstagmittag hatte die österreichische Bundesregierung verschärfte Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bekannt gegeben. So sollen u.a. Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 TeilnehmerInnen bis Anfang April abgesagt werden, teilten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober mit.
Innenminister Karl Nehammer erklärte bei der Pressekonferenz, dass Verstöße gegen die Auflagen bei Veranstaltungen als Straftatbestand gälten; schließlich bedeute dies, "nicht dabei mitzuwirken, dass sich eine Epidemie nicht ausbreitet", so der Innenminister. Bundeskanzler Kurz betonte, die Regelung betreffe auch Familienfeiern wie etwa Hochzeiten. Veranstalter sollten auch bei einem Nicht-Erreichen der Höchstgrenzen eine Absage erwägen, wo dies sinnvoll sei: "Alles, was in den nächsten Wochen an Kontakt reduziert werden kann, hilft der ganzen Gesellschaft", so der Bundeskanzler.
Quelle: kathpress
[martin gsellmann]