fax
 
 
 

Ordens-ABC und Begriffe aus der Ordenswelt

Hier finden Sie Begriffe aus dem Ordensleben von A - Z. Um schneller zu einem bestimmten Begriff zu kommen, klicken Sie bitte auf den gewünschten Buchstaben. Haben Sie einen Begriff nicht gefunden oder möchten Sie einen neuen Begriff hinzufügen, so schreiben Sie uns bitte ein Email. > Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

A

Abt/Äbtissin

von aramäisch-griechisch "abbas" = Vater. Oberer eines selbständigen Klosters (Abtei). Früher auf Lebenszeit gewählt, ist heute die Amtszeit meist auf zehn oder zwölf Jahre begrenzt.

Abtei

selbständiges Kloster von Mönchen oder Nonnen.

Abtprimas

Generalabt; oberster Leiter der Kongregationen der monastischen Orden.

Apostolat

Glaubenszeugnis durch christliches Leben, Krankenfürsorge, Schulunterricht und Seelsorge.

Armut

vgl. evangelische Räte.

Askese

freiwillige leibliche und geistige Selbstbeschränkung um eines höheren Zieles willen.

B

Berufung

Erkennen und Annehmen des Planes Gottes im eigenen Leben bei der Standes- und
Berufswahl. Diese ganz persönliche Berufung wird auch "Charisma" (Gabe, Gnade) genannt.

Betrachtung

betende Deutung des Lebens im Licht des Evangeliums; geistliche Auseinandersetzung mit einem Schriftwort oder Bibeltext, einer Glaubenswahrheit oder Aufgabe.

Bettelorden

Mendikanten; Orden, die neben dem persönlichen Gelübde der Armut auch gemeinschaftlichen Besitz ablehnen.

Brevier

Texte des Stundengebets.

Bruder

Laienbruder, Frater; Ordensangehöriger, der kein Kleriker ist.

C

Charisma

griechisch "Gnadengabe" des Heiligen Geistes. Grundelement kirchlichen Lebens und christlicher Existenz. Im Ordensleben meint Charisma die durch den Gründer vorgegebene geistliche und praktische Orientierung.

Chorgebet

gemeinsames Stundengebet.

D

Dechant

in Augustiner-Chorherrenstiften der Prior.

Donaten

vgl. Oblaten.

Dritter Orden

Laien die nach ihrem Noviziat ein Gelübde ohne „ewige" Verpflichtung ablegen und die nach der Regel des Ordens

in den sie eingetreten sind und den Statuten, an ihrem je eigenen Wohnort ein geistliches Leben im Sinn der Spiritualität "ihres Ordens" führen. 

E

Ehelosigkeit

vgl. evangelische Räte.

Einkleidung

feierliche Übergabe des Ordensgewandes zu Beginn des Noviziats.

Eremit

Anachoret, Einsiedler; schlossen sich auch zu losen Gemeinschaften zusammen.

Evangelische Räte

die Ordensgelübde : Armut, Keuschheit (Ehelosigkeit) und Gehorsam, die sich auf "Ratschläge" Jesu zurückführen (vgl. auch 1 Kor 7,25).

Exemtion

(teilweise) Befreiung der Orden päpstlichen Rechts von der bischöflichen Aufsicht.

Exerzitien

geistliche Übungen über fünf, zehn oder 30 Tage, die - oft in Anlehnung an die Exerzitien des hl. Ignatius - zu einer vertieften Gottesbeziehung und besseren Erkenntnis des eigenen Lebensweges führen sollen.

Exklaustrierung

Ausschluß einer Ordensperson aus dem klösterlichen Verband.

F

G

Gehorsam

vgl. evangelische Räte.

Gelübde

ein Gott gemachtes Versprechen; Ordensgelübde (vgl. Profeß).

Generaloberer

Ordensgeneral, auch Generalminister, Groß- oder Hochmeister genannt, meist für sechs Jahre gewählter oberster Leiter eines Ordens, dem als kollegiales Führungsgremium ein Generalrat zur Seite steht.

Gesellschaften des apostolischen Lebens

Ordensgründungen, deren Mitglieder sich nicht durch Gelübde, sondern durch ein einfaches Versprechen an die evangelischen Räte binden und ihr Apostolat meist in der Seelsorge ausüben.

Glaubensmission

Volksmission; in einer Pfarrei oder an einem Ort mehrere Tage lang von Ordensleuten durchgeführte Glaubenserneuerung mit den Schwerpunkten Predigt, Beichte, Gottesdienst.

Guardian

Hausoberer in einer franziskanischen Gemeinschaft.

H

Habit

Ordenskleid.

Hore

Teil des Stundengebets zu einer bestimmten Tageszeit; "Tagzeit".

I

Institute

Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Seit dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983 offizielle Bezeichnung für die beiden Hauptrichtungen des Ordenslebens.

J

K

Kanoniker

Geistliche, die nach den Kanones (Gesetzen) der Kirche leben und in das Register (Kanon) einer Kirche eingetragen sind.

Kapitel

Abschnitt aus der Ordensregel bzw. der Raum, wo diese Abschnitte gelesen werden. Als Konvent-, Provinz- und Generalkapitel auch Versammlung von Ordensleuten.

Keuschheit

vgl. evangelische Räte.

Klausur

Innenbereich eines Klosters, für Außenstehende nicht zugänglich.

Kleriker

Ordensangehörige während des theologischen Studiums vor der Priesterweihe; auch Träger eines geistlichen Amts in der Kirche.

Kloster

Ordensniederlassung.

Kloster auf Zeit

Angebot an einzelne oder Gruppen, für eine begrenzte Zeit unter geistlicher Begleitung in einer Ordensgemeinschaft mitzuleben, mitzubeten und mitzuarbeiten.

Kommunität

Gemeinschaft von Ordenschristen (Konvent).

Kongregation

Bezeichnung für Orden, die pastoral, apostolisch oder karitativ tätig sind und sich meist in mehrere selbständige Provinzen gliedern. Bei Benediktinern und Zisterziensern auch Zusammenschluß selbständiger Abteien unter einem Abtpräses.

Konstitutionen

Normen, Statuten, Satzungen, die das Leben sowie die Beziehungen und Zuständigkeiten in einer Ordensgemeinschaft regeln; bei älteren Orden zusätzlich zur jeweiligen Ordensregel.

Kontemplativ

Orden, die ihre Hauptaufgabe in beständiger Gottsuche in Meditation oder Betrachtung sehen, bei verbindlichem Gemeinschaftsleben und anhaltendem Schweigen, mit besonderer Betonung der Klausur.

Konvent

Hausgemeinschaft von Ordenschristen.

L

Laisierung

nach einem kirchlichen Prozeß Rückversetzung von Klerikern und Ordensleuten in den Laienstand.

Laudes

gemeinsames Morgenlob, vgl. Stundengebet.

M

Meditation

Weg zur Mitte, wobei der Übende sich von einem Wort, einem Text, Bild o. ä. leiten lassen kann. Christliche Meditation führt zu Gott als Lebensmitte.

Mission

Evangelisierung durch Predigt, Katechese, karitative Werke und beispielhaftes Leben.

Missionar auf Zeit (MaZ)

zumeist jugendliche Laienmitarbeiter, die sich für eine bestimmte Zeit zum Dienst in der Mission verpflichten.

Monastisch

dem Leben als Mönch (Monachus) oder Nonne entsprechend.

Mönch

ursprünglich Einsiedler, dann Ordensmann, der nach einer gemeinsamen Regel lebt = "Zönobit".

Mönchtum

alle organisierten Formen des Lebens der Gott-Suche, z. T. fälschlich auf das gesamte Ordensleben übertragen.

Mystik

Erfahrungen von der Alltäglichkeit der Nähe Gottes.

N

Nonne

vgl. Schwester.

Noviziat

kirchenrechtlich festgelegte, mindestens ein Jahr dauernde Einführungszeit in das Ordensleben, zugleich Zeit der Berufsklärung. Ein Vornoviziat (Pränoviziat) kann der Zeit des Noviziats vorausgehen.

O

Oblaten

Donaten; Kleriker oder Laien, die in der Klostergemeinschaft oder auch in der Welt leben und sich durch ein Versprechen an ein Kloster binden.

Observanz

Gewohnheitsrecht einer bestimmten Gemeinschaft. Auch strenge Befolgung einer Ordensregel.

Offizium

vgl. Stundengebet.

Ökonom

für die wirtschaftlichen Belange eines Klosters zuständiger Ordensmann, in monastischen Orden auch Cellerar oder Schaff(n)er genannt.

Opus Dei

Chorgebet, Gottesdienst in den monastischen Gemeinschaften.

Oratorium:

meist kleiner Gebetsraum. Geschichtlich Gebetsversammlung und / oder Gebetsgruppe.

Orden

religiöse Gemeinschaft, deren Mitglieder nach einer Regel in Gemeinschaft leben und sich durch "ewige" oder "zeitliche" (nach Zeitablauf zu erneuernde) Gelübde binden. Früher waren mit diesem Begriff nur Ordensgemeinschaften mit feierlicher Profeß gemeint.

P

Pater

Ordenspriester; Mönch mit feierlicher Profeß; auch Ordensoberer, der nicht Priester ist.

Postulat

erste, meist sechsmonatige Probezeit eines Ordenskandidaten. Geht dem Noviziat voraus.

Prälat

päpstlicher Titel. In Österreich übliche Anrede für Äbte und Pröpste.

Prior

in monastischen Gemeinschaften Vertreter des Abts; im Kloster einer Ordensprovinz der Hausobere.

Priorat

Tochtergründung einer Abtei unter Leitung eines Priors.

Profeß

Gelübdeablegung, mit der sich der Professe auf Zeit (wenigstens ein Jahr, höchstens auf drei Jahre = zeitliche Profeß) oder auf Lebenszeit (ewige Profeß; in den vor 1600 entstandenden Orden feierliche Profeß) an seine Gemeinschaft bindet und vollberechtigtes Mitglied des Konventes wird.

Propst

von lateinisch "praepositus" = Vorgesetzter. Bei den Augustiner-Chorherren der Abt.

Provinz

Vereinigung mehrerer Niederlassungen eines Instituts unter der Leitung eines höheren Oberen.

Provinzial

Provinzoberer; Leiter einer Ordensprovinz.

Q

R

Räte

Konsultor; unterstützen den Oberen in seinem Leitungsdienst, z. B. als General-, Provinz- oder Hausrat.

Refektorium

Speisesaal.

Regel

Lebensordnung einer Gemeinschaft, meist von ihrem Gründer verfaßt, umreißt deren Eigenart und Besonderheit. Wird durch die Konstitution(en) den jeweiligen Zeitumständen angepaßt.

Regional

Leiter einer Regio (= Provinz, siehe dort).

Regularkanoniker

Chorherren; Kanoniker mit feierlichen Ordensgelübden, die gemeinschaftlich nach der Augustinusregel leben.

Regularkleriker

Mitglieder von Priester-Orden, die im 16. / 17. Jahrhundert entstanden sind; Kennzeichen kein Chorgebet, Volksmission, kategoriale Seelsorge, theologisches Schriftstellertum.

Rekreation

gemeinsame Erholungszeit.

Rektor

Hausoberer.

Religiose

Ordensangehöriger.

Ritterorden

in der Zeit der Kreuzzüge entstandene Orden, die karitatives Wirken mit ritterlichem Schutz verbanden. Heute Seelsorgeorden mit karitativen Aufgaben.

S

Säkularinstitut

1947 von Papst Pius XII. anerkannte Vereinigungen von Christen, die sich durch ein Gelübde oder Versprechen an die evangelischen Räte binden, jedoch ohne Verpflichtung zum gemeinsamen Leben.

Schwester

Mitglied einer religiösen Frauengemeinschaft. Oft auch "Nonne" (Monialis) genannt - entsprechend dem Begriff "Mönch".

Spiritualität

geistliche Prägung einer Gemeinschaft, die meist auf ihren Stifter zurückgeht. Im persönlichen Bereich Integration des gesamten Lebens in eine vom Glauben getragene und reflektierte Lebensform.

Stabilitas loci

in monastischen Orden Bestandteil des Gelübdes, dauerhafte Bindung an eine bestimmte Abtei.

Stift

ein von der Grundherrschaft gestiftetes und dotiertes Kloster, das historisch die Kultivierung des Landes, die Bildung des Volkes sowie den Aufbau seelsorglicher Strukturen zur Aufgabe hatte. Zum Stift gehören häufig stiftseigene, sogenannte inkorporierte Pfarreien.

Stundengebet

offizielles Gebet der Kirche, zu dem Ordensleute und Kleriker verpflichtet sind. Gliedert den Tag in Gebetszeiten (lateinisch Horen) auf Matutin (ursprünglich nachts), Laudes (morgens), Terz, Sext, Non (jeweils um 9, 12 und 15 Uhr), Vesper (abends), Komplet (letztes Tagesgebet).

Superior

Ordensoberer; zu den höheren Oberen (Superiores maiores) zählen die Äbte und Provinziale, die sich in einer Superiorenkonferenz zusammenschließen können.

T

U

V

Vesper

Abendgottesdienst, vgl. Stundengebet.

Viertes Gelübde

zusätzliches Gelübde, das das besondere Ordenscharisma zum Ausdruck bringt, z. B. Krankendienst.

Vikar

stellvertretender Oberer.

Visitation

Pastoralvisitation; regelmäßige vorgeschriebene Besuche des Oberen in den Einrichtungen seines Amtsbereichs.

W

X

Y

Z

Zölibat

kirchenrechtlich verankerte Ehelosigkeit der katholischen Priester, bei Ordensleuten Bestandteil der Ordensgelübde.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.