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A |
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Abt/Äbtissin |
von aramäisch-griechisch "abbas" = Vater. Oberer eines selbständigen Klosters (Abtei). Früher auf Lebenszeit gewählt, ist heute die Amtszeit meist auf zehn oder zwölf Jahre begrenzt. |
Abtei |
selbständiges Kloster von Mönchen oder Nonnen. |
Abtprimas |
Generalabt; oberster Leiter der Kongregationen der monastischen Orden. |
Apostolat |
Glaubenszeugnis durch christliches Leben, Krankenfürsorge, Schulunterricht und Seelsorge. |
Armut |
vgl. evangelische Räte. |
Askese |
freiwillige leibliche und geistige Selbstbeschränkung um eines höheren Zieles willen. |
B |
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Berufung |
Erkennen und Annehmen des Planes Gottes im eigenen Leben bei der Standes- und |
Betrachtung |
betende Deutung des Lebens im Licht des Evangeliums; geistliche Auseinandersetzung mit einem Schriftwort oder Bibeltext, einer Glaubenswahrheit oder Aufgabe. |
Bettelorden |
Mendikanten; Orden, die neben dem persönlichen Gelübde der Armut auch gemeinschaftlichen Besitz ablehnen. |
Brevier |
Texte des Stundengebets. |
Bruder |
Laienbruder, Frater; Ordensangehöriger, der kein Kleriker ist. |
C |
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Charisma |
griechisch "Gnadengabe" des Heiligen Geistes. Grundelement kirchlichen Lebens und christlicher Existenz. Im Ordensleben meint Charisma die durch den Gründer vorgegebene geistliche und praktische Orientierung. |
Chorgebet |
gemeinsames Stundengebet. |
D |
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Dechant |
in Augustiner-Chorherrenstiften der Prior. |
Donaten |
vgl. Oblaten. |
Dritter Orden |
Laien die nach ihrem Noviziat ein Gelübde ohne „ewige" Verpflichtung ablegen und die nach der Regel des Ordens in den sie eingetreten sind und den Statuten, an ihrem je eigenen Wohnort ein geistliches Leben im Sinn der Spiritualität "ihres Ordens" führen. |
E |
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Ehelosigkeit |
vgl. evangelische Räte. |
Einkleidung |
feierliche Übergabe des Ordensgewandes zu Beginn des Noviziats. |
Eremit |
Anachoret, Einsiedler; schlossen sich auch zu losen Gemeinschaften zusammen. |
Evangelische Räte |
die Ordensgelübde : Armut, Keuschheit (Ehelosigkeit) und Gehorsam, die sich auf "Ratschläge" Jesu zurückführen (vgl. auch 1 Kor 7,25). |
Exemtion |
(teilweise) Befreiung der Orden päpstlichen Rechts von der bischöflichen Aufsicht. |
Exerzitien |
geistliche Übungen über fünf, zehn oder 30 Tage, die - oft in Anlehnung an die Exerzitien des hl. Ignatius - zu einer vertieften Gottesbeziehung und besseren Erkenntnis des eigenen Lebensweges führen sollen. |
Exklaustrierung |
Ausschluß einer Ordensperson aus dem klösterlichen Verband. |
F |
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G |
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Gehorsam |
vgl. evangelische Räte. |
Gelübde |
ein Gott gemachtes Versprechen; Ordensgelübde (vgl. Profeß). |
Generaloberer |
Ordensgeneral, auch Generalminister, Groß- oder Hochmeister genannt, meist für sechs Jahre gewählter oberster Leiter eines Ordens, dem als kollegiales Führungsgremium ein Generalrat zur Seite steht. |
Gesellschaften des apostolischen Lebens |
Ordensgründungen, deren Mitglieder sich nicht durch Gelübde, sondern durch ein einfaches Versprechen an die evangelischen Räte binden und ihr Apostolat meist in der Seelsorge ausüben. |
Glaubensmission |
Volksmission; in einer Pfarrei oder an einem Ort mehrere Tage lang von Ordensleuten durchgeführte Glaubenserneuerung mit den Schwerpunkten Predigt, Beichte, Gottesdienst. |
Guardian |
Hausoberer in einer franziskanischen Gemeinschaft. |
H |
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Habit |
Ordenskleid. |
Hore |
Teil des Stundengebets zu einer bestimmten Tageszeit; "Tagzeit". |
I |
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Institute |
Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Seit dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983 offizielle Bezeichnung für die beiden Hauptrichtungen des Ordenslebens. |
J |
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K |
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Kanoniker |
Geistliche, die nach den Kanones (Gesetzen) der Kirche leben und in das Register (Kanon) einer Kirche eingetragen sind. |
Kapitel |
Abschnitt aus der Ordensregel bzw. der Raum, wo diese Abschnitte gelesen werden. Als Konvent-, Provinz- und Generalkapitel auch Versammlung von Ordensleuten. |
Keuschheit |
vgl. evangelische Räte. |
Klausur |
Innenbereich eines Klosters, für Außenstehende nicht zugänglich. |
Kleriker |
Ordensangehörige während des theologischen Studiums vor der Priesterweihe; auch Träger eines geistlichen Amts in der Kirche. |
Kloster |
Ordensniederlassung. |
Kloster auf Zeit |
Angebot an einzelne oder Gruppen, für eine begrenzte Zeit unter geistlicher Begleitung in einer Ordensgemeinschaft mitzuleben, mitzubeten und mitzuarbeiten. |
Kommunität |
Gemeinschaft von Ordenschristen (Konvent). |
Kongregation |
Bezeichnung für Orden, die pastoral, apostolisch oder karitativ tätig sind und sich meist in mehrere selbständige Provinzen gliedern. Bei Benediktinern und Zisterziensern auch Zusammenschluß selbständiger Abteien unter einem Abtpräses. |
Konstitutionen |
Normen, Statuten, Satzungen, die das Leben sowie die Beziehungen und Zuständigkeiten in einer Ordensgemeinschaft regeln; bei älteren Orden zusätzlich zur jeweiligen Ordensregel. |
Kontemplativ |
Orden, die ihre Hauptaufgabe in beständiger Gottsuche in Meditation oder Betrachtung sehen, bei verbindlichem Gemeinschaftsleben und anhaltendem Schweigen, mit besonderer Betonung der Klausur. |
Konvent |
Hausgemeinschaft von Ordenschristen. |
L |
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Laisierung |
nach einem kirchlichen Prozeß Rückversetzung von Klerikern und Ordensleuten in den Laienstand. |
Laudes |
gemeinsames Morgenlob, vgl. Stundengebet. |
M |
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Meditation |
Weg zur Mitte, wobei der Übende sich von einem Wort, einem Text, Bild o. ä. leiten lassen kann. Christliche Meditation führt zu Gott als Lebensmitte. |
Mission |
Evangelisierung durch Predigt, Katechese, karitative Werke und beispielhaftes Leben. |
Missionar auf Zeit (MaZ) |
zumeist jugendliche Laienmitarbeiter, die sich für eine bestimmte Zeit zum Dienst in der Mission verpflichten. |
Monastisch |
dem Leben als Mönch (Monachus) oder Nonne entsprechend. |
Mönch |
ursprünglich Einsiedler, dann Ordensmann, der nach einer gemeinsamen Regel lebt = "Zönobit". |
Mönchtum |
alle organisierten Formen des Lebens der Gott-Suche, z. T. fälschlich auf das gesamte Ordensleben übertragen. |
Mystik |
Erfahrungen von der Alltäglichkeit der Nähe Gottes. |
N |
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Nonne |
vgl. Schwester. |
Noviziat |
kirchenrechtlich festgelegte, mindestens ein Jahr dauernde Einführungszeit in das Ordensleben, zugleich Zeit der Berufsklärung. Ein Vornoviziat (Pränoviziat) kann der Zeit des Noviziats vorausgehen. |
O |
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Oblaten |
Donaten; Kleriker oder Laien, die in der Klostergemeinschaft oder auch in der Welt leben und sich durch ein Versprechen an ein Kloster binden. |
Observanz |
Gewohnheitsrecht einer bestimmten Gemeinschaft. Auch strenge Befolgung einer Ordensregel. |
Offizium |
vgl. Stundengebet. |
Ökonom |
für die wirtschaftlichen Belange eines Klosters zuständiger Ordensmann, in monastischen Orden auch Cellerar oder Schaff(n)er genannt. |
Opus Dei |
Chorgebet, Gottesdienst in den monastischen Gemeinschaften. |
Oratorium: |
meist kleiner Gebetsraum. Geschichtlich Gebetsversammlung und / oder Gebetsgruppe. |
Orden |
religiöse Gemeinschaft, deren Mitglieder nach einer Regel in Gemeinschaft leben und sich durch "ewige" oder "zeitliche" (nach Zeitablauf zu erneuernde) Gelübde binden. Früher waren mit diesem Begriff nur Ordensgemeinschaften mit feierlicher Profeß gemeint. |
P |
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Pater |
Ordenspriester; Mönch mit feierlicher Profeß; auch Ordensoberer, der nicht Priester ist. |
Postulat |
erste, meist sechsmonatige Probezeit eines Ordenskandidaten. Geht dem Noviziat voraus. |
Prälat |
päpstlicher Titel. In Österreich übliche Anrede für Äbte und Pröpste. |
Prior |
in monastischen Gemeinschaften Vertreter des Abts; im Kloster einer Ordensprovinz der Hausobere. |
Priorat |
Tochtergründung einer Abtei unter Leitung eines Priors. |
Profeß |
Gelübdeablegung, mit der sich der Professe auf Zeit (wenigstens ein Jahr, höchstens auf drei Jahre = zeitliche Profeß) oder auf Lebenszeit (ewige Profeß; in den vor 1600 entstandenden Orden feierliche Profeß) an seine Gemeinschaft bindet und vollberechtigtes Mitglied des Konventes wird. |
Propst |
von lateinisch "praepositus" = Vorgesetzter. Bei den Augustiner-Chorherren der Abt. |
Provinz |
Vereinigung mehrerer Niederlassungen eines Instituts unter der Leitung eines höheren Oberen. |
Provinzial |
Provinzoberer; Leiter einer Ordensprovinz. |
Q |
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R |
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Räte |
Konsultor; unterstützen den Oberen in seinem Leitungsdienst, z. B. als General-, Provinz- oder Hausrat. |
Refektorium |
Speisesaal. |
Regel |
Lebensordnung einer Gemeinschaft, meist von ihrem Gründer verfaßt, umreißt deren Eigenart und Besonderheit. Wird durch die Konstitution(en) den jeweiligen Zeitumständen angepaßt. |
Regional |
Leiter einer Regio (= Provinz, siehe dort). |
Regularkanoniker |
Chorherren; Kanoniker mit feierlichen Ordensgelübden, die gemeinschaftlich nach der Augustinusregel leben. |
Regularkleriker |
Mitglieder von Priester-Orden, die im 16. / 17. Jahrhundert entstanden sind; Kennzeichen kein Chorgebet, Volksmission, kategoriale Seelsorge, theologisches Schriftstellertum. |
Rekreation |
gemeinsame Erholungszeit. |
Rektor |
Hausoberer. |
Religiose |
Ordensangehöriger. |
Ritterorden |
in der Zeit der Kreuzzüge entstandene Orden, die karitatives Wirken mit ritterlichem Schutz verbanden. Heute Seelsorgeorden mit karitativen Aufgaben. |
S |
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Säkularinstitut |
1947 von Papst Pius XII. anerkannte Vereinigungen von Christen, die sich durch ein Gelübde oder Versprechen an die evangelischen Räte binden, jedoch ohne Verpflichtung zum gemeinsamen Leben. |
Schwester |
Mitglied einer religiösen Frauengemeinschaft. Oft auch "Nonne" (Monialis) genannt - entsprechend dem Begriff "Mönch". |
Spiritualität |
geistliche Prägung einer Gemeinschaft, die meist auf ihren Stifter zurückgeht. Im persönlichen Bereich Integration des gesamten Lebens in eine vom Glauben getragene und reflektierte Lebensform. |
Stabilitas loci |
in monastischen Orden Bestandteil des Gelübdes, dauerhafte Bindung an eine bestimmte Abtei. |
Stift |
ein von der Grundherrschaft gestiftetes und dotiertes Kloster, das historisch die Kultivierung des Landes, die Bildung des Volkes sowie den Aufbau seelsorglicher Strukturen zur Aufgabe hatte. Zum Stift gehören häufig stiftseigene, sogenannte inkorporierte Pfarreien. |
Stundengebet |
offizielles Gebet der Kirche, zu dem Ordensleute und Kleriker verpflichtet sind. Gliedert den Tag in Gebetszeiten (lateinisch Horen) auf Matutin (ursprünglich nachts), Laudes (morgens), Terz, Sext, Non (jeweils um 9, 12 und 15 Uhr), Vesper (abends), Komplet (letztes Tagesgebet). |
Superior |
Ordensoberer; zu den höheren Oberen (Superiores maiores) zählen die Äbte und Provinziale, die sich in einer Superiorenkonferenz zusammenschließen können. |
T |
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U |
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V |
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Vesper |
Abendgottesdienst, vgl. Stundengebet. |
Viertes Gelübde |
zusätzliches Gelübde, das das besondere Ordenscharisma zum Ausdruck bringt, z. B. Krankendienst. |
Vikar |
stellvertretender Oberer. |
Visitation |
Pastoralvisitation; regelmäßige vorgeschriebene Besuche des Oberen in den Einrichtungen seines Amtsbereichs. |
W |
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X |
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Y |
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Z |
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Zölibat |
kirchenrechtlich verankerte Ehelosigkeit der katholischen Priester, bei Ordensleuten Bestandteil der Ordensgelübde. |