Sterben ist kein Geschäftsmodell!
An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben, soll weiterhin Konsens in Österreich bleiben, so die Ordenskonferenz. (c) Unsplash
In einer am 21. September beginnenden Session befasst sich der Österreichische Verfassungsgerichtshofs mit vier Klagen, die ein Schweizer Sterbehilfe-Verein im Mai 2019 eingereicht hatte. Es soll dabei die Frage geklärt werden, ob assistierter Suizid – wie etwa zuletzt in Deutschland – unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden soll. Die öffentliche Verhandlung dazu findet am 24. September ab 09:30 Uhr statt.
Dazu äußern sich der Vorsitzende der Österreichischen Ordenskonferenz, Erzabt Korbinian Birnbacher und die Stellvertretende Vorsitzende Sr. Franziska Bruckner kritisch:
„Der Österreichische Konsens hat sich bislang an der Formel von Kardinal Franz König‚ 'an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben' orientiert. Lebensbeginn und Lebensende sind nach christlicher Überzeugung in Gottes Hand und dürfen nicht zum Spielball ökonomisch orientierter Unternehmen oder pseudo-humanistischer Argumentation werden.“
Kommt bald ein Sterben-Müssen?
„Was weithin noch nicht abschätzbar ist, ob später aus dem Sterben-Dürfen ein Sterben-Müssen wird, wenn durch die juristische Öffnung die Dimension ökonomischer Wünsche von Angehörigen oder persönlicher Erwartungsdruck dazukommt“, so die beiden Repräsentanten der 192 Ordensgemeinschaften in Österreich. Viele Ordensgemeinschaften betreiben Hospize sowie Krankenhäuser. Es habe sich in der Praxis erwiesen, dass die bestehende Gesetzeslage ausreiche, um schwierigen Situationen mit viel Empathie und mit pflegerischer und medizinischer Kompetenz in der Palliativmedizin zu begegnen.
[martin gsellmann]