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13. April 2013

Menschenfreundlichkeit und Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen

          Mit „Ethik in der Altenarbeit“ beschäftigte sich das 11. Franziskanische Frühjahrssymposium in Vöcklabruck am Mittwoch, 10. April 2013. Univ.-Prof. DDDr. Clemens Sedmak und Prof. Dr. Reinhard Klaushofer hielten Referate über Menschenfreundlichkeit und Menschenrechte in Heimen.

 

Univ.-Prof. DDDr. Clemens Sedmak behandelte in seinem Referat das Thema „Menschenfreundliche Altenarbeit – ethische Gesichtspunkte“. Es gehe in Alten- und Pflegeheimen immer um „Vermenschlichung“. Die Beschäftigten in den Heimen sind, so Sedmak, vielen Belastungen ausgesetzt. Diese positiv zu bewältigen hängt ab von der Resilienz jedes Einzelnen. Das ist die Fähigkeit, sich in wichtigen Umständen zu bewähren und „zu gedeihen“. Entscheidend ist, in welchen Rahmen die Arbeit eingebettet ist. Menschen müssen das Grundgefühl haben, dass sie etwas tun können, das etwas bewirken kann. Wichtig ist auch, ein Netz von MentorInnen zu haben, Menschen, die einen begleiten. Glücklich zu sein im Beruf ist eine ethische Dimension, gerade in sozial-relevanten Berufen. Dazu gehört auch eine persönliche Entscheidungsbreite und Verantwortlichkeit. Und das Allerwichtigste im Leben, so der Referent, ist der Friede des Herzens, darum müsse man sich bemühen, dann bekomme man Kraft. Wichtig in der Altenarbeit ist demnach die Spiritualität. Altenarbeit ist auch der Blick auf das Schöne im Unvollkommenen.

Werden Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen berücksichtigt?

Prof. Dr. Reinhard Klaushofer von der Universität Salzburg ist neben seiner Tätigkeit als Verfassungs- und Verwaltungsjurist auch Mitglied der Kommission der Volksanwaltschaft zur Einhaltung der Menschenrechte in Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder wo ihnen die Freiheit entzogen ist. Alten- und Pflegeheime gehören zu diesen Einrichtungen. Klaushofer stellte klar, dass es bei der Einhaltung der Menschenrechte primär um Menschenwürde geht. Grundlage der Tätigkeit ist OPCAT, die Behindertenrechtskonvention. Auch Österreich hat sich verpflichtet, die völkerrechtlichen Normen von OPCAT umzusetzen. Besuchskommissionen besuchen auch unangemeldet Alten- und Pflegeheime. Positive und negative Kritik wird von der Kommission geübt. Der Besuch von Einrichtungen erfolgt durch Zufallsgenerator, aber auch aufgrund von Vorinformationen oder von Beschwerden.
Die Kommission besteht aus Männern und Frauen und setzt sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen (Juristen, Diplompflegekräfte, Psychologinnen, Seelsorger, Diplomsozialarbeiter, Menschen mit caritativem Hintergrund). Wichtig bei den Besuchen ist die Dokumentation, die wichtigste Rolle spielt aber das Gespräch mit MitarbeiterInnen und BewohnerInnen. Das ist aufschlussreich um festzustellen, wie der Umgang mit BewohnerInnen ist. Kritik, die geübt wird, wird nur an Sachverhalten geübt, das objektivierbar ist. Die Kommission sieht sich auch als Unterstützung der MitarbeiterInnen, die mit Zuständen in einem Heim aus ethisch-moralischen Gründen nicht zufrieden sind. Die Problemstellung ist äußerst vielfältig (finanzielle und personelle Auslastung, Ressourcenmangel, Verlegung von Menschen, bei denen sich die Pflegestufe verändert, Beibehaltung des Lebensrhythmus für Bewohner, medizinischer Freiheitsentzug etc.). Nach Abschluss des Besuchs erfolgt im Heim noch ein Abschlussgespräch, dann wird jeder Besuch protokolliert, eine menschenrechtliche Beurteilung abgegeben und diese an die Volksanwaltschaft weitergeleitet. Menschenrechtliches Monitoring ist, so Prof. Klaushofer, jedenfalls gelebte Ethik im Umgang mit allen Beteiligten, BewohnerInnen genauso wie MitarbeiterInnen, denn die Menschenrechte sind unteilbar. Abschließend zeigte der Referent großen Respekt vor der Altenarbeit und forderte, dass diese gesellschaftlich noch viel mehr hervorgehoben wird.

 


Quelle: marschall pr

[ms]

 

 

 

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