Kopftuchverbot: Bisher keine Probleme an Ordensschulen

Im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Kopftuchverbot sind in den Ordensschulen bisher keine konkreten Anlassfälle bekannt, sagte Bereichsleiterin Marie-Theres Igrec gegenüber Kathpress. (c) ÖOK/emw
Aus den Ordensschulen seien bisher keine konkreten Anlassfälle im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Kopftuchverbot bekannt. Das erklärte Marie-Theres Igrec gegenüber Kathpress. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Anteil muslimischer Kinder und Jugendlicher an katholischen Schulen allgemein geringer sei als an öffentlichen Schulen. Dennoch gebe es an den Schulen durchaus muslimische Schülerinnen und Schüler; an einzelnen Standorten wie Wien-Friesgasse oder Graz-Eggenberg auch mit höherem Anteil.
Mit dem Umgang mit religiöser Vielfalt beschäftigten sich die Ordensschulen bereits länger. Zuletzt bei einer Mittelschultagung im Mai 2026 sei das Thema ausführlich beraten worden, auch mit einer muslimischen Referentin, erklärte Marie-Theres Igrec. Für konfessionelle Schulen sei dabei ein respektvoller Umgang mit unterschiedlichen religiösen Ausdrucksformen und Feiertagen als wichtig erachtet worden. „Wir wollen auch anderen religiösen Ausdrucksweisen wertschätzend begegnen“, sagte Igrec. Bereits im vergangenen Schuljahr hatte die Ordenskonferenz religiöse Diversität und den Umgang mit religiöser Pluralität als Schwerpunktthema für die Schulträger behandelt.
Rechtslage bindend
Beim Kopftuchverbot selbst sehen sich auch die Ordensschulen an die geltende Rechtslage gebunden. Persönlich erwarte Igrec zwar, „dass das Höchstgericht das Gesetz kippen wird“. Solange das Verbot in Kraft sei, müsse dies gegenüber Eltern und Schülern klar kommuniziert werden und könne bereits bei Aufnahmegesprächen eine Rolle spielen. Sollte eine unter-14-jährige Schülerin dennoch ein Kopftuch tragen, gelte die Empfehlung, den Konflikt nicht über das Kind auszutragen und persönliche Wertungen zu vermeiden. Vielmehr solle das Gespräch mit den Eltern gesucht und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen werden.
Für den weiteren Umgang mit möglichen Konflikten durch das Gesetz plane die Ordenskonferenz einen Leitfaden und Gesprächshilfen für Schulen. Igrec sieht Ordensschulen aufgrund ihrer religiösen Ausrichtung in einer besonderen Position. Muslimische Familien und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften wählten katholische Schulen teilweise bewusst, weil sie dort einen sensiblen Umgang mit Religion erwarteten.
Keine Probleme an VOSÖ-Schulen
Auch VOSÖ-Geschäftsführerin Martha Mikulka betonte gegenüber Kathpress, dass man als Schulerhalter „in engem Austausch mit allen Schulleitungen“ stehe und derzeit „kein Thema vorliegen“ habe. Die Haltung der VOSÖ-Schulen sei, „das Kopftuchverbot als neue gesetzliche Richtlinie zu respektieren und wertneutral umzusetzen“.
Verhüllung in der Schule untersagt
Seit 1. September 2026 ist es Schülerinnen an öffentlichen und privaten Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres untersagt, ein Kopftuch zu tragen, das den Kopf nach islamischen Traditionen verhüllt. Das Verbot gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, nicht jedoch etwa bei Unterricht außerhalb der Schule oder bei auswärtigen Schulveranstaltungen. Bei einem Verstoß muss die Schülerin laut Gesetz zunächst zum Abnehmen des Kopftuchs aufgefordert werden. Bei weiteren Verstößen sind Gespräche mit den Erziehungsberechtigten sowie die Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen; als letzte Konsequenz drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro.
Österreichweit verlief der Start des neuen Schuljahres nach ersten Rückmeldungen überwiegend ruhig. Nur vereinzelt kamen Schülerinnen trotz des Verbots mit Kopftuch in die Schule und es gab Konflikte. Zugleich liegt inzwischen ein Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) auf Aufhebung der Regelung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. Die IGGÖ sieht unter anderem die religiöse und weltanschauliche Neutralität sowie den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ein erster Antrag war vor dem Inkrafttreten des Gesetzes aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.
Quelle: kathpress