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FESTGEHALTENE ERINNERUNGEN

 

Archive

 

 

Archive bewahren das Schriftgut der Vergangenheit und sichern es für die Zukunft. Sie sind das Gedächtnis einer Gemeinschaft und ein Abbild ihres Ordenslebens, schaffen Rechtssicherheit und machen historische Entwicklungen nachvollziehbar. Sie halten fest, woran später erinnert werden soll.

Zeitzeugen auf dem Sprung in die digitale Welt

Archive mit ihren detaillierten Informationen zur Wirtschafts- und Personalgeschichte der österreichischen Ordenshäuser bzw. Stifte sind bedeutende Orte der Kulturpflege. Ganze Stadt- und Dorfteile sowie Besiedlungen sind dort in ihrer Überlieferung nachweisbar, weil sie früher oder aktuell in Beziehungen zum Orden standen bzw. stehen. Als historische Quelle sind die Archive unverzichtbar, sie stehen den Forscher:innen als wichtige Zeitzeugen zur Verfügung.

 

Mit der Digitalisierung beginnt auch für die zahlreichen Ordensarchive eine neue Epoche, die Herausforderung und Chance zugleich ist. Einige Beispiele:

  • Durch die neuen Technologien entstehen neue Quellengattungen, die es neu einzuordnen gilt.
  • Bestehende Archive in die digitale Welt hinüberzuführen, braucht Planung, Know-how und Ressourcen.
  • Neue Medien wie Blogs verändern die Archivlandschaft fundamental.

Die jährlichen Archivtagungen, die von der Ordenskonferenz organisiert werden, geben tiefer gehende Einblicke, um die Zukunftsfragen, Trends und Visionen im Archivwesen zu beantworten, aber vor allem, um Fachwissen zu vernetzen und Synergien zu nutzen.

Archivschrank

230 Ordensarchive Hand in Hand unterwegs in die Zukunft

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs wurde am 11. Mai 2004 bei der zweiten österreichischen Ordensarchivtagung in Salzburg gegründet. Sie wird von einem Vorstand geleitet, der alle vier Jahre neu gewählt wird. Die ARGE Ordensarchive arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ordensarchive (AGOA) zusammen.

 

Der Vorstand besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

 

  • Mag. Miriam Trojer (Vorsitzende), Archiv im Prämonstratenserstift Wilten, Innsbruck (Tirol)
  • P. Dr. Peter van Meijl (stv. Vorsitzender), Provinzarchiv der Salvatorianer, Wien
  • Iris Fichtinger, MA, Bereich Kultur und Dokumentation, Österreichische Ordenskonferenz, Wien
  • Dr. Angelika Kölbl, Archiv des Benediktinerstifts Göttweig (NÖ)
  • Mag. Karin Mayer, Bereich Kultur und Dokumentation, Österreichische Ordenskonferenz (Wien)
  • Sr. Clara Maria Neubauer, Archiv der Schwestern von der Unbefleckten Empfängnis (Vorauer Marienschwestern), Vorau (Steiermark)
  • Mag. Lukas Winder, CEU Provinzarchiv des Sacré Cœur
  • P. Aloysius M. Zierl, Stiftsarchiv Heiligenkreuz (NÖ)
Vorstand ARGE Ordensarchive

Häufige Fragen

 

Warum ist eine Archiv- und Benützungsordnung notwendig?

Ein Archiv zu betreuen und zu verwalten bedeutet nicht nur für die Erschließung der Bestände zu sorgen, sondern das Wissen auch nutzbar zu machen – für die eigene Gemeinschaft, aber auch für Interessierte an Wissenschaft und Forschung. Eine Archiv- und Benützungsordnung sollte Basis eines jeden Archives sein, sie bietet Rechtssicherheit und zeigt klare Vorgaben. Neben der Definition der Aufgaben der Archivarin/des Archivars ist eine Auflistung der archivwürdigen Unterlagen darin festgelegt. Die Benützungsordnung stellt zudem klare Regelungen auf, wie die Handhabung mit den "historischen Schätzen" im Archiv erfolgen soll.

Muster für eine Archiv- und Benützungsordnung

 

Hier finden Sie eine Archiv- und Benützungsordnung zum Download

Wie gehe ich mit alten Fotosammlungen um?

Historische Fotos sind „Zeitzeugen“ für die Vielfalt und die Wirkungsbereiche der Ordensgemeinschaften. Sie stellen eine wichtige Quelle für den Erhalt des kollektiven Wissens über die Ordensgeschichte dar. Wichtig ist, sorgsam mit den empfindlichen Materialien umzugehen und eine möglichst kühle, sowie licht- und staubgeschützte Umgebung zu schaffen. Um die Fotografien zu schonen, sollten Handschuhe bei der Benützung getragen werden. Ebenso bietet sich eine Digitalisierung als Sicherheits- bzw. Ersatzmedium an.

Gibt es eine Möglichkeit, alte Dias oder Filme zu digitalisieren?

Oft befinden sich in den Ordensarchiven vielfältige Mediensammlungen. Da die Verfügbarkeit von geeigneten Abspielgeräten immer seltener wird und das Film-, Dia- und Fotomaterial empfindlich auf klimatische Veränderungen reagiert, ist eine Digitalisierung von wichtigem Archivgut für den Orden anzuraten. So können die Originale geschont und bei Anfragen Repros zur Verfügung gestellt werden.

Wie gehe ich mit digitalem Archivgut um?

Fast alle Unterlagen, die in modernen Verwaltungen verwendet werden, entstehen auf elektronischen Geräten, vor allem dem PC, und sind digital. Eine nicht sachgerecht geführte digitale Ablage ist ineffizient und führt mittelfristig zu Datenverlust. Die zu archivierenden digitalen Objekte sollten übersichtlich geordnet und richtig benannt sein. Eine gute digitale Ablage ist nicht nur für die Rechtssicherheit und eine effiziente Aktenführung wichtig, sie ist die unabdingbare Voraussetzung für eine digitale Langzeitarchivierung.

 

Hier finden Sie die Handreichung „Richtiger Umgang mit digitalen Unterlagen“ 

Was mache ich mit Nachlässen von Ordensangehörigen?

Nachlässe sind als Quelle für die Geschichte von großer Bedeutung. Neben rechtlich relevanten Unterlagen wie Testamente, Verträge und Rechtsurkunden bieten Korrespondenz und persönliche Aufzeichnungen einen wertvollen Blick auf die Aufgaben der Person innerhalb der Ordensgemeinschaft und deren Leben.

 

Hier finden Sie die Handreichung „Umgang mit Nachlässen“ 

 

Iris Maria Fichtinger

Iris Maria Fichtinger, MA

Referentin für Archive
Adresse:
1010 Wien,
Freyung 6/1/2/3
iris.fichtinger@ordensgemeinschaften.at
+43 1 535 12 87 142
+43 660 186 91 05

Downloads

Vorlagen

 

Archiv- und Benützungsordnung

Das Archiv einer Ordensgemeinschaft wahrt gemäß den kirchenrechtlichen Vorschriften alle Dokumente, die sich auf die geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten der Ordensgemeinschaft, seine Einrichtungen, Niederlassungen und Werke beziehen. Das Kirchenrecht schreibt den kirchlichen Institutionen vor, ein Archiv einzurichten und zu führen. Diesbezügliche Canones im CIC gelten nicht nur für die Diözesen, sondern auch für die Ordensgemeinschaften.

  • Es erfüllt rechtliche, historische und pastorale Zwecke. Es dient zur Wahrung der Rechtssicherheit und unterstützt die Verwaltungsführung. Es dokumentiert die Tätigkeiten der Ordensgemeinschaft, dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seines/ihres Wirkens und macht Informationen verfügbar.
  • Das Archiv dient der Verkündigung, denn als Gedächtnisort überliefert es die Erfahrungen der Inkulturation des Evangeliums und verleiht der Tradition Konkretheit.
  • Das historische Archiv bildet die Grundlage für Forschung, kirchliche Bildungsarbeit und Kulturvermittlung.
  • Das Archiv liegt im Verantwortungsbereich des/der zuständigen Oberen/in. Mit der unmittelbaren Führung des Archivs kann der/die zuständige Oberen/in eine/n Archivar/in beauftragen.
  • Die Bestände im Archiv werden auf Dauer verwahrt und sind unveräußerlich.
  • Das Archivgut wird so verwahrt, dass es vor schädlichen Umweltweinflüssen, vor übermäßiger Wärme und Kälte, vor Feuer, Feuchtigkeit und Schmutz, vor unberechtigtem Zugriff und vor Diebstahl gesichert ist.

Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2018) ist die Unsicherheit, was archiviert werden darf und was zu löschen ist, groß. Die DSGVO erlaubt - bei Einhaltung bestimmter Bedingungen - dezidiert die Aufbewahrung von Daten (=Archivieren) über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung endet und die Daten sonst gelöscht werden müssten. Eine der Voraussetzungen ist, dass dies auf Basis einer Rechtsgrundlage geschieht. Jede Ordensgemeinschaft, die ihr Archiv nicht bereits in ihren Konstitutionen geregelt hat, benötigt daher eine Archivordnung. In dieser wird das Archiv definiert, Zuständigkeiten geklärt, der Vorgang der Archivierung sowie Sicherheit und Zugänglichkeit geregelt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Archivzwecke "im öffentlichen Interesse" liegen müssen, das heißt, dass das Ordensarchiv grundsätzlich eine Zugänglichkeit für Dritte in der Archivordnung vorsehen muss. Das heißt aber nicht, dass Ordensgemeinschaften alle Unterlagen auf Verlangen von Forscher*innen vorlegen müssen – in einer Benützungsordnung kann und soll auch der Zugang von Forscher*innen eingeschränkt werden: es gibt zeitliche Einschränkungen (Schutzfristen), es wird kein Zugang zu ungeordneten, nicht erschlossenem, nicht bewerteten und nicht verzeichneten Unterlagen gegeben. Wir empfehlen Ordensgemeinschaften, ihre Archive der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen (und dort, wo es keine Tradition und Erfahrung mit Archivbenützern gibt wie bei den Stiftsarchiven, es auch darauf zu beschränken).


Wir stellen Ihnen eine Musterarchiv- und Benützungsordnung zur Verfügung und bitten, diese in Ihrer Gemeinschaft zu erlassen.

 

Hier finden Sie eine Archiv- und Benützungsordnung zum Download.

Notfallplan in Ordensarchiven und Bibliotheken (Muster)

Der Notfallplan wurde im Jahr 2017 von Mag. Larissa Rasinger MA für das Archiv des Schottenstifts in Wien erstellt. Er steht anderen Ordensarchiven und -bibliotheken in einer anonymisierten Version als Musterplan zur Verfügung.

 

Hier finden Sie den Muster-Notfallplan zum Download.

 

Handreichungen

 

Richtiger Umgang mit digitalen Unterlagen

Fast alle Unterlagen, die in modernen Verwaltungen verwendet werden, entstehen auf elektronischen Geräten, vor allem dem PC, und sind digital. Eine nicht sachgerecht geführte digitale Ablage ist ineffizient und führt mittelfristig zu Datenverlust.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs beschäftigt sich schon länger mit diesem Thema, etwa mit der Frage: Wie archiviere ich E-Mails oder mit der Digitalen Langzeitarchivierung.

Ordens- und Diözesanarchivare haben eine Arbeitsgruppe gebildet, um gemeinsame Lösungen für die digitale Archivierung für kirchliche Dokumente zu entwickeln. Eine Frucht dieser Arbeit ist eine Handreichung für Ordensleitungen und Ordensverwaltungen. Darin erfahren Sie, was Sie tun müssen, damit Sie Ihre E-Mails z.B. auch nach zehn Jahren noch lesen und Ihre Akten auch in zwanzig Jahren auf Ihrem PC noch wiederfinden.

 

Auch wenn Sie alles Wichtige ausdrucken, sollten Sie die wichtigsten Regeln im Umgang mit digitalen Unterlagen nicht vernachlässigen. Denn nur so können Sie diese an Ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger weitergeben und für die Zukunft erhalten.

Wenn Sie eine oder mehrere Printausgaben für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen möchten, senden wir diese gerne zu (Anfrage an: kultur@ordensgemeinschaften.at).

Richtiger Umgang mit digitalen Unterlagen

 

 

 

Hier finden Sie die Handreichung zum Download

Führung der Personalakten durch Ordensangehörige

Das Führen der Personalakten gehört zu den verantwortlichen Aufgaben im Leitungsamt in den Ordensgemeinschaften. Das richtige Maß zu finden betreffend das Sammeln von Infor­mationen über die eigenen Ordensmitglieder ist nicht einfach.

  • Was soll im Personalakt der Angehörigen einer Ordensgemeinschaft gesammelt werden?
  • Welche Informationen sind nicht erforderlich?
  • Wie kann ich den Personalakt gut strukturieren, so dass auch die nachfolgenden Verantwortlichen im Leitungsamt gut geordnete Informationen erhalten?
  • Welche (datenschutz-)rechtlichen Bestimmungen sind dabei zu beachten?
  • Wie ist bei der Aufbewahrung und Archivierung vorzugehen?

Das sind Fragen, die oft im Alltag gestellt werden. Das Generalsekretariat der Österreichischen Ordenskonferenz hat in der vorliegenden Handreichung zum Führen eines Personalakts die wichtigsten Informationen gesammelt, die dabei beachtet werden sollten. 

Führung der Personalakten durch Ordensangehörige

 

 

 

Hier finden Sie die Handreichung "Führung der Personalakten für Ordensangehörige" zum Download.

Umgang mit Nachlässen

Zum Umgang mit schriftlichen Nachlässen von Ordensangehörigen hat die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ordensarchive (AGOA) im Jahr 2004 eine Handreichung erstellt.

 

Hier finden Sie die Handreichung "Umgang mit Nachlässen" zum Download. 

Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive

Die kirchlichen Archive erfüllen rechtliche, historische und pastorale Zwecke. Dies hat die "Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche" in ihrem Text "Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive" im Schreiben vom 2. Februar 1997 festgehalten. Auf Deutsch veröffentlicht wurde der Text in den Arbeitshilfen 142, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz , Bonn 1998.

 

Hier finden Sie das Schreiben zur pastoralen Funktion der kirchlichen Archive zum Download. 

Archivdatenbank

Eine Archivdatenbank verwaltet die Informationen archivischer Findmittel. Als Service bietet die Österreichische Ordenskonferenz allen Orden in Österreich eine kostenlose Archivdatenbank. Zur Ausführung werden die Programme Microsoft Access 2007 oder Microsoft Access 2010 benötigt.

 

Bei Interesse bitte um Kontaktaufnahme: kultur@ordensgemeinschaften.at

Kooperationspartner:innen

AGOA
Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare
ARGE Diözesanarchive
Archiv der Erzdiözese Salzburg
Erzabtei St. Peter

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1010 Wien
Tel: +43 (0)1 535 12 87, +43 660/18 69 106

Fax: +43 (0)1 535 12 87 - 30

kultur@ordensgemeinschaften.at

 

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