Wenn kirchliche Kulturgüter (Archivalien, Bibliotheksgut oder Museumsobjekte) vorübergehend oder auf Dauer an andere Institutionen weitergegeben werden - etwa als Schenkung oder als Dauerleihgabe (Deposital) - ist es in jedem Fall ratsam, eine schriftliche Vereinbarung zu erstellen. Darin werden die Rechte und Pflichten von Übergeber und Übernehmer (Kosten, Nutzung etc.) festlegt. Schriftliche Vereinbarungen vermeiden Unklarheiten oder Auffassungsunterschiede. Sie helfen der Informationsweitergabe und dokumentieren das Wissen über den Verbleib von Kunst- und Kulturgütern.
Anbei finden Sie Musterverträge für eine Dauerleihgabe und für eine Schenkung zum Download. Sie können diese gerne für Ihre Zwecke verwenden und bei Bedarf auch als Word-Dokument bei uns anfordern: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Mustervereinbarung_Dauerleihgabe.pdf