Stift Klosterneuburg: Kirchenrechtliche Untersuchung abgeschlossen
Das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung wurde vom Stift Klosterneuburg in einer Aussendung am Mittwoch, 02. März mitgeteilt. Der abschließende Bericht enthält demnach die Feststellung von Versäumnissen der früheren Stiftsleitung im Blick auf die Unterbindung bzw. Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sowie sexuellen Fehlverhaltens von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern des Stiftes. Der emeritierte Propst Bernhard Backovsky erhielt eine kirchenrechtliche Monitio (Ermahnung).
Backovsky: Entschuldigung und Rückzug
Bernhard Backovsky selbst hielt in der Aussendung wörtlich fest: "Ich bedaure zutiefst, dass es in meiner Amtszeit zu sexuellen Fehlverhalten durch Mitglieder unserer Ordensgemeinschaft kam. Es lag nie in meiner Absicht, Fehlverhalten zu vertuschen. Ich habe in meiner langen Amtszeit großes Bemühen um meine Gemeinschaft und das ganze Stift Klosterneuburg gezeigt." Durch das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung und Neubewertung sehe er klarer und bewusster. "Ich entschuldige mich bei den Opfern und bitte für meine Versäumnisse aufrichtig um Verzeihung", so Backovsky.
Um dem Aufbruch der Stiftsgemeinschaft und dem anstehenden Entwicklungsprozess den nötigen Raum zu geben, werde sich Backovsky für eine angemessene Zeit aus der Gemeinschaft des Konvents zurückziehen, hieß es in der Mitteilung weiter.
Prozess der Neuausrichtung geht indessen weiter
"Die kirchenrechtliche Untersuchung ist nun abgeschlossen und die Vergangenheit ist aufgearbeitet", so der Päpstliche Delegat für das Stift, Bischof Josef Clemens: "Nach diesen turbulenten Zeiten kann der Blick wieder in die Zukunft auf die neuen Herausforderungen gerichtet werden." Der durch den Päpstlichen Delegaten beauftragte und von Administrator Prälat Maximilian Fürnsinn begonnene Prozess der Vergemeinschaftung und der Neuausrichtung des Stiftes werde weitergeführt.
Seit Herbst 2021 würden bereits Präventionsschulungen mit allen Mitarbeitern und Chorherren des Stiftes Klosterneuburg durchgeführt, die in regelmäßigen Abständen mit unterschiedlichen Inhalten weiter stattfinden. In einem nächsten Schritt gelte es nun, das Ausbildungsprogramm für das Noviziat zu überarbeiten, teilte das Stift mit.
Eine Chronik der Ereignisse:
Im Mai 2020 war Propst Bernhard Backovsky nach 25-jähriger Amtszeit wegen "anhaltender und schwerer Krankheit" zurückgetreten. Im Frühsommer erfolgte eine Apostolische Visitation, die vom früheren Abt des Stiftes Schlägl, Martin Felhofer, vorgenommen worden war. Im November ernannte der Vatikan den deutschen Kurienbischof Josef Clemens zum Päpstlichen Delegaten für das Stift. Dieser hat dieselben Befugnisse wie ein Propst und fungiert zudem als rechtlicher Vertreter des Stiftes.
Auch die Suche nach einem Administrator des Stiftes gestaltete sich schwierig: Nach seiner Ankunft und einer gründlichen Evaluierung der Situation im Stift beauftragte der Kurienbischof im April 2021 zuerst den Altabt des Zistzerienserstiftes Heiligenkreuz, Gregor Henckel-Donnersmark, zum Administrator des Stiftes, der am 02. Mai seine neue Position hätte antreten sollen. Dazu kam es gesundheitsbedingt nicht.
Am 09. Juni 2021 wurde schließlich Prälat Maximilian Fürnsinn vom Stift Herzogenburg zum neuen Administrator des Stiftes Klosterneuburg ernannt.
Die Apostolische Visitation von 2020 führte auch dazu, dass die "Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens" bei Bischof Clemens eine kirchenrechtliche Untersuchung des Stiftes Klosterneuburg anregten. Diese wurde von einem unabhängigen Kirchenrechtler im November 2021 durchgeführt. Das Ergebnis, das am 02. März 2022 veröffentlicht wurde, führte zu der kirchenrechtlichen Ermahnung des ehemaligen Propstes Bernhard Backovsky.
[elisabeth mayr]