Kirche präsentiert Richtlinien für Ethische Geldanlagen
"Die Kriterien der Richtlinien folgen dem bewährten Dreiklang einer ökumenisch-christlichen Ethik und lauten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung", erklärte der Linzer Moraltheologe Michael Rosenberger, Mitglied der mit der Erarbeitung des Reglements beauftragten Arbeitsgruppe, vor den Wirtschaftsverantwortlichen der Diözesen mit Finanzbischof Klaus Küng an der Spitze und rund 80 interessierten Vertretern von Banken und Finanzdienstleistern. Es gehe darum, ökonomische Anlagekriterien wie "Sicherheit, Liquidität und Rendite in eine ethische Wertorientierung und nachhaltiges Handeln einzubetten".
Verbindlicher und nachhaltiger
Die bereits in Kraft gesetzten Richtlinien sind verbindlicher als die bisherigen Regelungen und gelten für die ganze Kirche in Österreich. Für Peter Bohynik, den interimistischen Generalsekretär der Superiorenkonferenz der Männerorden, ist das geschlossene kirchliche Auftreten ganz wichtig. „Es ist gut, dass die Kirche mit einer Stimme spricht. Und auch wir als Orden haben Vorbildwirkung und sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit Vermögen und dessen ethischer Veranlagung bewusst.“ Sowohl die Superiorenkonferenz der Männerorden als auch die Vereinigung der Frauenorden Österreichs haben bei ihren Generalversammlungen im November letzten Jahres diese Richtlinien für Ethische Geldanlagen grundsätzlich beschlossen und ihre Mitglieder eingeladen, diese umzusetzen. Aufgrund der wirtschaftlichen Autonomie muss jedoch jeder Orden gesondert die Anwendbarkeit der Regeln für den eigenen Bereich beschließen.
Der Finanzkammerdirektor der Diözese Innsbruck Markus Köck präzisierte, dass die Regeln im Bereich der zehn Diözesen bereits in Kraft seien. Weiters erklärte Köck, dass zudem eine zweijährige Übergangszeit beschlossen wurde, damit sich in dieser Zeit kirchliche Rechtsträger sowie Anbieter auf die neuen Richtlinien einstellen können. Es gelte die Zeit für die Entwicklung neuer Produkte und die Anpassung bestehender Portfolios zu nutzen, so Köck, der die Finanzverantwortlichen der Österreichischen Diözesen vertrat.
"Verhindern - Fördern - Verändern"
Die neuen Richtlinien bieten neben einer ethischen und ökonomischen Grundlegung der Thematik auch Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivative, Indexprodukte, oder Rohstoffe wie Gold. Die Prinzipien des ethischen Investments lauten "Verhindern - Fördern - Verändern" und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch "Engagement" zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.
Detaillierte Ausschlusskriterien
Besonders detailliert verfasst sind die Ausschlusskriterien. Sie sind "in jedem Fall einzuhalten und können durch eine insgesamt hervorragende ethische Performance nicht ausgeglichen werden", hält die Richtlinie fest. Absolute Ausschlusskriterien gelten für Veranlagungen bei Staaten oder Firmen mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte und hinsichtlich international geächteter Waffen. Ausgeschlossen sind Veranlagungen bei Produzenten oder Händlern, die im Bereich des Müllexports, der Biozide, der Massentierhaltung, des Glücksspiels oder der Lebensmittelspekulation tätig sind. Verboten sind auch Geldanlagen bei Unternehmen, die von Abtreibung, Sterbehilfe oder der Nutzung Embryonaler Stammzellen profitieren.
Trotz der zahlreichen Kriterien bleibt das "Veranlagungsuniversum" groß genug, zeigten sich die kirchlichen Finanzexperten in der Diskussion mit den Vertretern der Banken und Finanzdienstleister überzeugt.
Wirtschaftstagung 2018 zum Thema
Dem Thema „Geldanlage entlang von LAUDATO SI. Wie geht ethisches Investment?“ ist die Wirtschaftstagung 2018 der Orden vom 28. - 29. Mai 2018
Bildungszentrum St. Virgil, Salzburg gewidmet. Hier geht es zur Anmeldung.
Die "Richtlinie Ethische Geldanlage" samt Kriterienkatalog ist im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz (Ausgabe 1. Jänner 2018) veröffentlicht.
[hwinkler]